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   BPatG, 23.07.2014 - 26 W (pat) 39/14   

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https://dejure.org/2014,21311
BPatG, 23.07.2014 - 26 W (pat) 39/14 (https://dejure.org/2014,21311)
BPatG, Entscheidung vom 23.07.2014 - 26 W (pat) 39/14 (https://dejure.org/2014,21311)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 26 W (pat) 39/14 (https://dejure.org/2014,21311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 114 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - zur Anwendbarkeit der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe der ZPO im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren - keine Mitteilung zur Bedürftigkeit - keine Aussicht auf Erfolg - keine Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe bei mangelnder Erfolgsaussicht der Beschwerde

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - zur Anwendbarkeit der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe der ZPO im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren - keine Mitteilung zur Bedürftigkeit - keine Aussicht auf Erfolg - keine Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

    Auszug aus BPatG, 23.07.2014 - 26 W (pat) 39/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 88, 90 Rn. 15 ff. - ATOZ; GRUR 2010, 270 Rn. 13 ff., 26 - ATOZ III) sind die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe der ZPO im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren anzuwenden, was auch der Auffassung der Kommentarliteratur entspricht ( Fuchs-Wissemann , in: HK-Markeecht, 2. Auflage 2008, § 82 Rn. 2; zweifelnd Knoll , in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage 2012, § 82 Rn. 17).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZA 2/08

    ATOZ

    Auszug aus BPatG, 23.07.2014 - 26 W (pat) 39/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2009, 88, 90 Rn. 15 ff. - ATOZ; GRUR 2010, 270 Rn. 13 ff., 26 - ATOZ III) sind die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe der ZPO im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren anzuwenden, was auch der Auffassung der Kommentarliteratur entspricht ( Fuchs-Wissemann , in: HK-Markeecht, 2. Auflage 2008, § 82 Rn. 2; zweifelnd Knoll , in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage 2012, § 82 Rn. 17).
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